Digibiz24
Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung gem. Art. 26 DSGVO zwischen Digistore 24 GmbH und dem Vendor

Präambel

Digibiz24 ist ein Page- und Mitgliederbereich-Builder, mit dem der Vertragspartner (nachfolgend „Vendor“ genannt) von Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Str. 32, 31139 Hildesheim (nachfolgend „Digistore“ genannt) ohne technische Vorkenntnisse ein gesamtes Online-Business aufbauen kann.

Digibiz24 wird betrieben von der Digital Assets AG, Digital Assets AG, Birkenstraße 47, 6343 Rotkreuz, Schweiz, welche die technische Infrastruktur bereitstellt.

Zur Nutzung dieser Infrastruktur ist es notwendig, dass der Vendor mit der Digital Assets AG einen gesonderten Dienstleistungs- und Auftragsverarbeitungsvertrag schließt.

Digistore24 verwaltet für den Vendor als Fullservicedienstleister den in Digibiz24 angelegten Account des Vendors und die in diesem Zusammenhang für die Endkunden des Vendors (nachfolgend „Mitglieder“ genannt) angelegten Mitgliederaccounts.

Gleichzeitig wird Digistore24 im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen direkter Vertragspartner der Mitglieder.

Dabei legen sowohl Digistore24 als auch der Vendor gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder fest.

Digistore24 und der Vendor sind somit datenschutzrechtlich gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO.

Mit der nachfolgenden Vereinbarung legen Digistore24 und der Vendor (nachfolgend zusammen „die Vertragspartner“) fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß Art. 26 DSGVO erfüllt.

1. Vertragsgegenstand

  • Der Vendor erstellt seinen Digibiz24-Account selbst. Ihm obliegt die operative Betreuung seines Digibiz24-Accounts. Der Vendor bestimmt die Inhalte des Mitgliederbereichs und stellt diese zur Verfügung. Außerdem bestimmt der Vendor, welches der Mitglieder auf welche Inhalte in welchem Umfang zugreifen kann.
  • Die Rechtsbeziehungen und gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der im Mitgliederbereich zur Verfügung stehenden Dienste und Funktionen zwischen dem Mitglied und dem Vendor als Betreiber des Mitgliederbereichs werden in eigenen Nutzungsbedingungen geregelt, die das Mitglied vor Registrierung und/ oder Anmeldung im Mitgliederbereich akzeptieren muss.

2. Gemeinsame Verantwortung (Art. 26 DSGVO)

  • Im Rahmen der Nutzung der bereitgestellten Dienste des Digibiz24-Accounts durch die Mitglieder werden sowohl durch Digistore24 als auch durch den Vendor personenbezogene Daten der Mitglieder verarbeitet. Digistore24 und der Vendor legen die Mittel und Zwecke der nachfolgend näher beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten gemeinsam fest. Digistore24 und der Vendor sind in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO.
  • Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Digistore24 für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder im Rahmen der Anmeldung zur Nutzung, in Digibiz24 und der Verfügbarkeit der Dienste zuständig. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage die Nutzungsbedingungen (Art. 6 I Nr. 1b) DSGVO) sind, sind die Stammdaten der Mitglieder, die IP-Adressen, Logfiles und Daten über die Nutzungsaktivitäten sowie Zahlungsdaten der Mitglieder.
  • Der Vendor ist im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder im Rahmen der Zuteilung von Zugangsberechtigungen nach dem Berechtigungskonzept für die Mitglieder, sowie der Zurverfügungstellung von Diensten und Inhalten in Digibiz24 zuständig. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage ein Vertragsverhältnis zwischen Digistore24 und dem Vendor als Erfüllungsgehilfe für das Mitglied (Art. 6 I Nr. 1b DSGVO) ist, sind die Stammdaten der Mitglieder.
  • Digistore24 und der Vendor tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die rechtmäßige Prozessabwicklung zwingend erforderlich sind. Im Übrigen beachten die gemeinsamen Verantwortlichen den Grundsatz der Datenminimierung im Sinne von Art. 5 I c DSGVO.
  • Der Vendor verpflichtet sich, den Mitgliedern die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Formen einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Mitglieder können die ihnen aus Art. 15-22 DSGVO zustehenden Rechte sowohl gegenüber Digistore24 als auch gegenüber dem Vendor geltend machen.
  • Der Vendor verpflichtet sich, den betroffenen Mitgliedern die gemäß Art. 15 DSGVO zustehenden Auskünfte auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Dazu stellt Digistore24 bei Bedarf die erforderlichen Informationen aus seinem Wirkbereichen dem Vendor unverzüglich zur Verfügung.
  • Soweit sich ein Mitglied an Digistore24 zur Wahrnehmung seiner Betroffenenrechte im Zusammenhang mit der Nutzung des Mitgliederaccounts wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, verpflichten sich Digistore24 dieses Ersuchen unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des betroffenen Rechts an den Vendor weiterzuleiten. Digistore24 ist verpflichtet, die zur Auskunftserteilung notwendigen Informationen aus seinem Wirkbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  • Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Vertragspartner zuvor gegenseitig. Der andere Vertragspartner kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern ihn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.
  • Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig unverzüglich und vollständig, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten Fehler oder Unregelmäßigkeit hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.
  • Digistore24 und dem Vendor obliegen die aus Art. 33, 34 DSGVO resultierenden Melde-und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen für die angegebenen Wirkbereiche. Die Vertragspartner informieren sich unverzüglich gegenseitig über die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und leiten sich die zur Durchführung der Meldung erforderlichen Informationen jeweils unverzüglich zu.
  • Dokumentationen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 DSGVO, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden durch die Vertragspartner entsprechend den rechtlichen Befugnissen und Verpflichtungen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt.
  • Die Vertragspartner stellen jeweils sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Art. 28 Abs. 3,29und32DSGVOfürdieZeit ihrerTätigkeitwieauchnachBeendigungdesBeschäftigungsverhältnisseswahrenunddassdiese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet, sowie in die fürsie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.
  • Die Vertragspartner haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche in Bezug auf die Daten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einhalten. Sie haben hierzu angemessene Datensicherheitsvorkehrungen zu treffen.
  • Unbeschadet der Regelungen dieser Vereinbarung haften Digistore und der Vendor für den Schaden, der durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht wird, im Außenverhältnis gemeinsam gegenüber den betroffenen Personen. Im Innenverhältnis haftet der Vertragspartner, unbeschadet der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, nur für Schäden, die innerhalb seines jeweiligen Wirkungsbereichs entstanden sind.
  • Solange das Vertragsverhältnis aktiv ist und gelebt wird, ist allein der Vendor für die Löschung der Daten von ihm zugeordneten Mitgliedern verantwortlich. Erfolgt eine Sperrung oder Schließung des Accounts, egal aus welchem Grund, geht diese Pflicht auf Digistore24 über.

3. Vertraulichkeit / Geheimhaltungspflicht

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Inhalte, von denen sie über die Accounts Kenntnis erlangen, nur zur Förderung der Zwecke der Erfüllung der Verträge zu verwenden und vertraulich zu behandeln, insbesondere vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offenzulegen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den Zweck angewiesen sind, die vertraulichen Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Information die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften einzuhalten.
  • Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die in Digibiz24 veröffentlicht werden, wobei vertrauliche Informationen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Personalangelegenheiten sind.
  • Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor Veröffentlichung in Digibiz24 bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht werden, die von einem Vertragspartner ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Vertragspartner von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht wurden.
  • Die Vertragspartner haften für jede schuldhafte Verletzung der Vertraulichkeit durch ihre Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

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